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LG Hamburg, 13.06.2017 - 416 HKO 53/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 5 Abs 1 Nr 1 UWG, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Unterlassung der Versendung von Immobilenangeboten bereits verkaufter Immobilien; Wiederholungsgefahr trotz gegenüber einem Dritten abgegebener Unterlassungsverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2017 - 416 HKO 53/17
- OLG Hamburg, 25.01.2018 - 3 U 122/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion …
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2017 - 416 HKO 53/17
Insoweit ist von Bedeutung, dass die Teilnahme an der Immobilienplattform immonet.de auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von immonet zustande kommt (vgl. auch BGH NJW 2017, 468, 469 in Bezug auf eBay). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2017 - 416 HKO 53/17
Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtungen auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
- OLG Hamburg, 25.01.2018 - 3 U 122/17
Wettbewerbsverhältnis zwischen Maklern und Streit um Zusendung von Werbe-E-Mails
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.06.2017, Az. 416 HKO 53/17, abgeändert.